Impressum – Braucht man das überhaupt? Was gehört rein und was muss beachtet werden.

Du hast WordPress installiert, die WordPress-Grundeinstellungen vorgenommen und deine Website gebaut? Und nun möchtest du die Website live schalten?

Eventuell fragst du dich nun ob du noch etwas beachten musst, wenn deine Website dann für alle sichtbar im Internet ist?

Dann kann ich dir das eindeutig mit einem “Ja” beantworten.

Denn wie im realen Leben gibt es auch für das Internet grundlegenden Gesetze und Regularien, die du einhalten musst.

Daher musst du auf allen deinen Websites als Mindestanforderung das Impressum und eine Datenschutzerklärung einbinden. Es gibt nur wenige Websites, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen müssen. Welche dies sind erfährst du hier im Beitrag.

Hast du keines auf deiner Website, obwohl du eines haben musst, riskierst du eine Abmahnung.

Im folgenden Beitrag möchte ich zuerst einmal nur auf das Impressum eingehen. Was es mit der Datenschutzerklärung auf sich hat, erfährst du in einem separaten Beitrag.

Haftungsausschluss:
Die hier dargebrachten Informationen sind unverbindliche Hinweise und stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar! Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Daher wird auch jegliche Haftung ausgeschlossen! Für die verbindliche Klärung rechtlicher Fragen bitten wir dich, einen entsprechenden Fachanwalt zu konsultieren.

Was ist ein Impressum?

Ein Impressum ist ein Text, der bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Angaben zum verantwortlichen Anbieter des Webseitenauftritts benennt. Man nennt es daher auch Anbieterkennzeichnung.

Welchen Umfang diese Angaben für Webseitenbetreiber haben müssen, bestimmt sich nach § 5 Telemediengesetz (TMG).

Als Mindestanforderung für ein wirksames Impressum muss immer die Angabe einer sog. ladungsfähigen Anschrift und der elektronischen Kontaktaufnahme des Webseitenbetreibers gemacht werden. Darunter versteht man bei privaten Personen die Adresse des Wohnsitzes und bei Unternehmen die Adresse des Unternehmenssitzes, an der der Verantwortliche auch tatsächlich anzutreffen ist. Nur durch die Angabe einer solchen Adresse kann auch ein gerichtlicher Bescheid wirksam zugestellt werden kann.

Daneben gibt es je nach Art der Unternehmensform und des Produkts noch weitere Anforderungen.

Impressum – muss ich das wirklich angeben?

Nicht jeder, der eine Website betreibt, möchte auch ein Impressum auf seiner Website angeben.

Warum?

  • Der Grund liegt unter anderem darin, dass wenn eine Privatperson (kein Unternehmen) eine Website betreibt, in das Impressum unter anderem auch die private Adresse und Telefonnummer gehört. Beides ist dann öffentlich im Internet preisgeben und somit jedem zugänglich.
  • Ein weiterer Grund liegt darin, dass bei einem fehlerhaften Impressum auch eine Abmahnung möglich ist.

Beides Probleme entstehen erst gar nicht, wenn man kein Impressum angeben würde.

Als erstes stellt sich daher die Frage, ob jeder der eine Website betreibt, auch wirklich ein Impressum angeben muss?

Ob du eines auf deiner Website angeben musst, hängt grundsätzlich von einem einzigen Kriterium ab. Nämlich davon, ob du eine Website rein privat oder geschäftsmäßig betreibst.

Unterscheidung private und geschäftsmäßige Website

Nach dem § 5 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) wird als Voraussetzung für eine Impressumspflicht, das Vorliegen eines “geschäftsmäßigen” Telemediendienstes genannt.

Da eine Website auch ein Telemediendienst ist (die Website wird ja elektronisch über einen Telekommunikationskanal übertragen), gilt diese Vorschrift auch für Websites.

Somit folgt im Umkehrschluss aus § 5 Abs. 1 TMG, wenn du keine “geschäftsmäßige” Website betreibst, musst du auch kein Impressum angeben.

Für die Abgrenzung einer “geschäftsmäßig” betriebenen von einer privaten Website wird ein strenger Maßstab angelegt.

Sobald du nur einen einzigen Werbebanner, Affiliate Link oder eine andere Sache einbindest, mit der du Einnahmen erzielen kannst, zählt deine Website nicht mehr als rein privat genutzte Website, sondern fällt unter die “geschäftsmäßig” betriebenen Websites. Unerheblich ist dabei, ob du damit überhaupt Einnahmen generierst oder wie hoch die Einnahmen sind.

Da die allermeisten Websites auch irgendwo einen Affiliate-Link nutzen oder für andere geschäftsmäßige Zwecke betrieben werden, wird höchstwahrscheinlich auch dein Blog oder deine Website unter diese Gruppe fallen.

Rein journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote

Aber auch wenn du keine solchen Affilate-Links, Banner oder ähnliche Einnahmequellen nutzt, kannst du eventuell trotzdem einer Impressumspflicht unterliegen, dann aber aufgrund des § 55 RStV (Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien, kurz Rundfunkstaatsvertrag). Das ist insbesondere dann der Fall, wenn du journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote auf deiner Website veröffentlichst (§ 54 Abs. 2 RStV). Der Umfang der Informationspflicht bestimmt sich dabei nach § 55 RStV.

Ob dies grundsätzlich auch für Blogs zutrifft ist bisher noch nicht durch die Rechtsprechung geklärt.

Klar ist aber, nur wenn du eine rein private Website (z.B. für familiäre Zwecke) betreibst, fällst du nicht unter eine Impressumspflicht.

Wenn dir die Eingruppierung deiner Website nicht ganz so leicht fällt oder sie nicht ganz eindeutig ist, solltest du im Zweifel eher ein Impressum angeben als es wegzulassen.

Impressum – obwohl ich kein Gewerbe betreibe?

Auch wenn dein alleiniger Antrieb ist, deine Website nur als “Hobby” zu betreiben und du deswegen auch keine Gewerbeanmeldung vorgenommen hast, spielt dies hierbei keine Rolle. Denn wenn das Angebot deiner Website dir direkte Einnahmen verschaffen kann, so gilt es nach dem Telemediengesetz, auch unabhängig vom Vorliegen einer Gewerbeanmeldung, als “geschäftsmäßig”.

Somit ist es für die Beurteilung der Impressumspflicht nicht relevant, dass du gar kein Gewerbe angemeldet hast.

Hinweis:
Erzielst du Einnahmen mit deiner "privaten" Website, solltest du unbedingt daran denken, dass diese Einnahmen auch dem Steuerrecht unterliegen. Zudem ist dann auch eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Überprüfe unbedingt mit deinem Steuerberater, was notwendig ist.

Angaben innerhalb des Impressums

Hast du festgestellt, dass deine Website der Impressumspflicht unterliegt, so fragst du dich wahrscheinlich was denn dort hinein gehört.

Welche Angaben notwendig sind beantwortet dir das Telemediengesetz (TMG) detailliert in § 5 Abs.1 TMG.

Zusammengefasst musst du als Betreiber der Internetseite folgende Angaben von dir angeben:

  • Deinen vollständig ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen
  • Deine Anschrift (die Wohnadresse oder die Adresse deiner Gewerbeniederlassung)
  • Kontaktdaten für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme: E-Mail-Adresse, Telefon
  • Die Rechtsform und die vertretungsberechtigte Person, somit der/die Geschäftsführer/in (falls es sich bei deiner Rechtsform um eine juristische Person wie z.B. eine GmbH handelt)
  • Handelsregister und Registernummer (falls es sich um dein Gewerbe um ein in Handelsregister eingetragenes Unternehmen handelt)
  • Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (falls du nicht Umsatzsteuer-befreit bist)

Impressum erstellen – so einfach geht`s

Da du nun weißt, dass du ein Impressum in deine Website einbauen musst und was dort herein gehört, geht es jetzt daran, das selbige zu erstellen.

Du kannst nun versuchen das Impressum selbst zu erstellen.
Dazu kannst du dir natürlich als Hilfestellung auch andere Impressen anschauen und versuchen dir so dein eigenes zu erstellen, natürlich ohne Urheberrechtsverletzungen. Aber auch dies wird dir vermutlich nur bedingt helfen, als Nicht-Jurist einen solchen Text rechtssicher zu erstellen.

Deutlich einfacher geht es daher mit einem sog. Generator, einem Online-Tool, dass dir anhand von eine paar Angaben automatisch diesen Text erstellt.

Solche Impressum-Generatoren findest du z.B. bei e-recht24, der IT-Recht-Kanzlei oder bei dem Datenschutz-Generator.

Teilweise musst du bei diesen kostenlosen Angeboten aber einen Link auf den Generator, mit dem das Impressum erstellt wurde, einfügen. Dafür ist die Nutzung des Texts aber auch zeitlich unbeschränkt möglich.

Diesen durch das Generator-Tool erzeugten Text kannst du dann auf deine Internetseite kopieren. Wo du in hin kopieren kannst, dazu kommen wir im nächsten Schritt.

Ort des Impressums auf der Website

Als nächster Punkt muss nun geklärt werden, wo du das Impressum platzieren kannst.

Es ist allgemein anerkannt, einen Tab oder Link am oberen (Header) oder unteren Ende (Footer) der Internetseite zu platzieren. Im folgenden Bild habe ich dir den Header und Footer als Orte für den Link zum Impressum mal gelb umrahmt.

Orte fuer das Impressum
Header oder Footer als Orte für den Link zum Impressum

Wichtig ist nur, dass er gut erkennbar ist, auch von der Schriftgröße und Schriftfarbe. Der Seitenbesucher muss nicht danach suchen müssen, um das Impressum zu finden. Muss er das, kannst du sicher sein, dass dies ein Grund für eine Abmahnung wäre.

Wenn zudem deine Internetseite (insbesondere bei Onepagern) sehr lang ist und du ewig lange scrollen musst um an das Ende der Seite zu gelangen, wo sich der Link in der Fußzeile befindet, dann kann das auch problematisch sein. Daher solltest du sicherstellen, dass der Link bereits beim Scrollen dauerhaft sichtbar ist. Nur so gehst du kein unnötiges Risiko ein.

Aktuell genügt es, das Impressum nur von deiner Startseite aus zugänglich zu machen. Ich empfehle dir jedoch die Zugänglichkeit von jeder deiner Unterseiten (Subdomains, Pfade) zu gewährleisten, denn die gesetzlichen Regelungen werden prinzipiell eher strenger als lockerer werden.

Benennung des Impressums

Anerkannt ist, dass du das Impressum unter einem Tab oder Link mit dem Namen „Impressum“ hinterlegen kannst.

Es wird mittlerweile allerdings auch davon ausgegangen, dass dieser Tab oder Link auch schlicht mit „Kontakt“ oder „Anbieterkennzeichnung“ benannt werden kann.

Nicht anerkannte Tabs oder Links zu diesen Angaben sind „Information“, „Info“ und „Backstage“. Wenn du solche oder ähnliche Benennungen für diesen Tab oder Link nutzt, verstößt du gegen das Erfordernis der Deutlichkeit nach § 5 Abs.1 TMG und riskierst eine Abmahnung.

Ich rate dir aber dringend, hier keine Experimente einzugehen und den Link zum Impressum auch immer “Impressum” zu nennen.

Verdeckung des Impressums

Zudem darf der Zugriff auf das Impressum nicht durch einen Cookie-Banner oder Pop-Up verhindert werden. Auch der Link muss immer zugänglich sein!

Verdeckt z.B. der Cookie-Banner die Fußzeile und damit den dort platzierten Link zum Impressum, so musst du einen Link in den Cookie-Banner einbauen, damit der Zugriff trotz angezeigtem Cookie-Banner weiterhin möglich ist. Sinngemäß gilt dies für jede Art von Pop-Up.

“Verstecken” des Impressums

Lässt du eine Webseite indexieren, so wird sie auch in den Suchergebnissen der Suchmaschinen aufgelistet. Möchtest du dies verhindern, solltest du das HTML-Tag “noindex” nutzen.

Gerade das Impressum sollte nicht bei jeder Google-Suche in den Suchergebnissen zu finden sein. So machst du es den Spam-Bots ein klein wenig schwerer und lässt auch keinen Link-Juice auf nicht relevante Webseiten abfließen. Daher solltest du das Impressum unbedingt auf “noindex” setzen.

Dies kannst du ganz einfach mit einem WordPress-Plugin wie RankMath umsetzen. Dazu musst du nur dein Impressum (im Bearbeitungsmodus) öffnen und unter den “Advanced”-Einstellungen von RankMath das Häkchen bei “No index” setzen.

RankMath noindex-Einstellung
RankMath “Advanced”-Einstellung für das HTML-Tag “noindex”

Angabe der Steuernummer

Wenn du eine Umsatzsteuernummer hast, musst du auch diese Umsatzsteuernummer im Impressum angeben.

Die Pflicht zur Angabe der Steuernummer bezieht sich allerdings nur auf die Umsatzsteuer.

Das heißt, wenn du ein Kleinunternehmer/Einzelunternehmen bist und dich von der Umsatzsteuer befreit hast, hast du folglich auch keine Umsatzsteuernummer. Stattdessen hast du aber eine Steuernummer für deine geschäftlichen Aktivitäten. Aber weder diese noch deine persönliche Steuernummer musst du anstelle der Umsatzsteuernummer angeben. Du gibst dann einfach keine Steuernummer an.

Ist ein Impressum in Form einer Bilddatei möglich?

Es gibt Bots, die automatisiert Webseiten durchlaufen und nach Kontaktdaten, insbesondere E-Mail-Adressen suchen. Diese E-Mail-Adressen werden dann dazu genutzt, um darauf Spam E-Mails zu senden. Da dies für einen Website-Betreiber recht nervig ist, wird daher teilweise versucht die Angaben in Form einer Bilddatei, statt in Textform, darzustellen. Der Grund liegt darin, dass die Bots eine Bilddatei nicht auslesen können, und sie folge dessen auch nicht an die E-Mail-Adresse innerhalb des Impressums gelangen.

Dabei stellt sich die Frage, ob diese Form der Informationsdarstellung für das Impressum überhaupt erlaubt ist.

Die Darstellung in Form einer Bilddatei ist aber rechtlich nicht ratsam.

Der Grund liegt darin, dass Menschen, die eine Sehbehinderung haben, einen Screenreader nutzen. Dieser Screenreader kann aber keine Inhalte eines Bildes (einer Bilddatei) vorlesen. Somit wäre es diesen Menschen nicht möglich, an die im Impressum hinterlegten Daten zu gelangen. Dies wäre eine Benachteiligung im Sinne des Gleichstellungsgebots, die rechtlich nicht erlaubt ist. Wenn du dazu weitere Infos benötigst, kannst du diese hier nachlesen.

Haftungsausschluss:
Die hier dargebrachten Informationen sind unverbindliche Hinweise und stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar! Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Daher wird auch jegliche Haftung ausgeschlossen! Für die verbindliche Klärung rechtlicher Fragen bitten wir dich, einen entsprechenden Fachanwalt zu konsultieren.

Was ist ein Website-Impressum?

Ein Impressum für eine Website (auch Anbieterkennzeichnung genannt) ist eine textliche Information über den Betreiber einer Website. Ziel des Impressums ist es, den Seitenbesucher grundlegende Informationen über den Webseitenbetreiber zur Verfügung zustellen, damit dieser z.B. mit dem Webseitenbetreiber in Kontakt treten kann.

Was gehört in ein Impressum?

Die Mindestangaben, die in ein Impressum gehören. hängen von der Rechtsform des Website-Betreibers ab. Die absolute Mindestangaben für ein Impressum sind: Name, Anschrift und Kontaktdaten.

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2 Gedanken zu „Impressum – Braucht man das überhaupt? Was gehört rein und was muss beachtet werden.“

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